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Incentive-Reisen und Tagungsreisen werden wieder interessant. Neues Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.8.2005.

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt die Auffassung der Albertakademie. Bei Reisen ist eine Aufteilung der Kosten in steuerfreie und steuerpflichtige Teile möglich. Bei Incentive-Reisen kann die Bewertung zum Vergleichspreis vorgenommen werden. Wir informieren Sie in unserem Seminer am 27.3.2006 ausführlich über diese neue positive Entwicklung. Incentive-Reisen und Tagungsreisen werden wieder interessant. Neues Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.8.2005.

Informieren Sie sich in unseren Seminaren zur neuesten Entwicklung bei Sachzuwendungen und Reisen. Siehe Seminar am 27.11.2006!

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