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Incentive-Reisen und deren Ertragsbesteuerung

Nach Auffassung des FG Düsseldorf führt die Teilnahme von Außendienstmitarbeitern an einer Händler-Incentive-Reise nicht zur Steuerpflicht Incentive-Reisen und deren Ertragsbesteuerung

In seinem Urteil vom 5.5.1999 Az: 9 K 3412/97 H(L) kommt das FG Düsseldorf zum Ergebnis, dass die Teilnahme von Außendienstmitarbeitern an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Händler-Incentive-Reise nicht zur Steuerpflicht führt. Nimmt dagegen auch der Ehepartner des Außendienstlers teil, führt dies nach Meinung des FG Düsseldorf zur Steuerpflicht beider Teilnehmer.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Der Bundesfinanzhof wird in einem Revisionsverfahren erneut zu entscheiden haben, ob Betreuungsaufgaben während einer Incentive-Reise als Dienstreise (steuerfrei) oder Urlaubsreise (steuerpflichtig) anzusehen sind und ob die Teilnahme des Ehepartners für beide steuerschädlich ist.

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