Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft hatten das Bundesfinanzministerium (BMF) am 10.7.2012 gebeten, dass die Finanzverwaltung
· kurzfristig eine offizielle Information über die gestreckte Einführungsfrist beim Start des Abrufverfahrens zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) herausgibt
· den gesetzlich verpflichtenden Start zum Abruf der ELStAM zum 1. Januar 2013 durch eine gestreckte Einführungsfrist (so genannte Nichtbeanstandungsregelung) ergänzt
· rechtzeitig vor dem Start des Verfahrens (also im 3. Quartal 2012) an die Arbeitnehmer ein Schreiben mit den für den Verfahrensstart am 1. Januar 2013 zur Verfügung stehenden ELStAM-Daten verschickt.
Das BMF hat am 14.8.2012 die Spitzenverbände dazu wie folgt informiert:
1. In 2013 ist ein schrittweiser Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren vorgesehen ist. Die Planungen sehen zurzeit einen Start zum 1. Januar 2013 mit einer 12-monatigen Kulanzregelung vor. Die konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zurzeit noch erarbeitet.
2. Ein erneutes Informationsschreiben an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den ELStAM-Daten ist nicht geplant.
3. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ab 6. September 2012 über das ElsterOnline-Portal die Möglichkeit, ihre aktuell in der ELStAM-Datenbank gespeicherten Daten zu überprüfen.