Die Finanzverwaltung hat für die Lohnbüros einen ausführlichen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herausgegeben, den Sie hier herunterladen können. Bitte klicken Sie hier.
ELStAM – Neue Infos aus der Finanzverwaltung
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