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Einstellung der Hotline für das ELStAM-Verfahren.

Wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mitteilt, wird die bundesweit kostenfreie Hotline, die mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens als unterstützende Maßnahme eingerichtet wurde, zum 31. Dezember 2015 eingestellt. Das BMF begründet dies damit, dass sich inzwischen das ELStAM-Verfahren etabliert habe und damit die Notwendigkeit einer Hotline für die Erteilung von allgemeinen Auskünften während der Einführungszeit entfallen sei.

Für die Beantwortung allgemeiner Anfragen zu ELStAM stehen ab 1. Januar 2016 die zuständigen Finanzämter oder innerhalb der Länder eingerichtete zentrale Ansprechpartner. Die Liste der Ansprechpartner können Sie einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

 

 

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