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Doppelte Haushaltsführung

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die sog. Zweijahresfrist für verfassungswidrig Doppelte Haushaltsführung

Das BVerG hat die sog. Zweijahresfrist für verfassungswidrig erklärt. Künftig kann die doppelte Haushaltsführung auch länger als zwei Jahre geltend gemacht werden!

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