Home / Steuern aktuell / Die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft nimmt ihre Arbeit auf!

Die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft nimmt ihre Arbeit auf!

Ab 1.4.2003 kostenlose Infos bei der Mini-Job-Zentrale abrufbar! Die Mini-Job-Zentrale der Bundesknappschaft nimmt ihre Arbeit auf!

Minijob-Zenrale – Informationen, Meldungen und Beiträge für Geringfügig Beschäftigte

Ab dem 1. April 2003 ist die Bundesknappschaft zentraler Ansprechpartner für alle Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen einschließlich der pauschalen Steuern im Rahmen der Geringfügigen Beschäftigung. Hierzu wurde von uns die sogenannte Minijob-Zentrale eingerichtet, die ihre Arbeit aufgenommen hat.

Das Service-Center der Minijob-Zentrale ist unter der kostenfreien Telefon-Nr. 08000 200 504 montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar. Die zentrale Fax-Nr. laut 0201/384-97 97 97.

Die Postanschrift für die Beitragsabführung, Meldungen etc. lautet: Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, 45115 Essen.

Im Internet, www.minijob-zentrale.de, stehen neben allgemeinen Informationen auch viele Hinweise für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bereit, einschließlich der Rundschreiben der Sozialversicherungen und der Formulare.

Für Emails steht die Adresse minijob@minijob-zentrale.de zur Verfügung.

Bundesknappschaft
Referat 0.2, Geschäftsführung – Kommunikation – Öffentlichkeitsarbeit Pieperstr. 14 – 28, 44781 Bochum Tel. 0234/ 304 – 8200 Fax 0234/ 304 – 8202 e-mail herbert.metzger@bundesknappschaft.de
www.bundesknappschaft.de

Comments are closed.