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Die Freigrenze von 44 Euro für Sachzuwendungen soll abgeschafft werden

Die Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben einen Gesetzentwurf zur Steuervereinfachung (Tranche II) beschlossen. Danach soll u.a. die Freigrenze für Sachzuwendungen gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (sog. 44-Euro-Grenze) ersatzlos gestrichen werden. Diesen Ländern ist es ein Dorn im Auge, daß seit den Urteilen des BFH vom 11.11.2010 Warengutscheine bis zum Betrag von 44 Euro monatlich steuerfrei bleiben können.

Unser Referent, Dipl.-Betriebswirt Uwe Albert, hatte bereits 2009 in einem Beitrag für die Finanzrundschau (S. 997 ff) erläutert, dass Warengutscheine kein Bargeld darstellen und natürlich bis zum Betrag von 44 Euro monatlich steuerfrei bleiben. Diese Steuerfreiheit soll nun durch die Ländergesetzesinitiative abgeschafft werden.

In einem ganztägigen Seminar zur Besteuerung von Sachzuwendungen erläutert die Albertakademie was Sachzuwendungen sind, welche steuerfrei und welche steuerpflichtig sind, mit welchem Wert sie angesetzt werden müssen und wie die Besteuerung von Sachzuwendungen vorzunehmen ist. Dabei werden auch die umsatzsteuerlichen Folgen (Besteuerung der Sachzuwendungen und Vorsteuerabzug) dargestellt und erläutert.

Sachzuwendungen im Lohn- und Umsatzsteuerrecht – Ganztagesseminar
(Incentive- und Tagungsreisen, Betriebsveranstaltungen, Warengutscheine u.a.)
am 14.05.2012 von 09.00 bis 16.00 Uhr
Ort: InterCity-Hotel Hamburg Hauptbahnhof
Referenten: Diplom-Betriebswirt Uwe Albert und StB/vBP Diplom-Kaufmann Michael Lohmann

Einzelheiten siehe unter "Seminare"

 

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