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Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zu Abschiedsessen und Betreuung bei Incentive-Reisen

Mit Beschluss vom 15.2.2008 VI B 97/97 hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zu Abschiedsessen und Betreuung von Incentive-Reisen bestätigt.

In unseren Seminaren zum Reisekosten- und Lohnsteuerrecht werden wir auf diese neue Rechtsprechung detailliert eingehen und die Auswirkungen erläutern.

Den vollen Wortlaut des BFH-Beschlusses können Sie auf unserer Internetseite nachlesen. Bitte klicken sie HIER!

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