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Das Reisekostenreformgesetz tritt am 1.1.2014 in Kraft!

Nachdem heute auch der Bundesrat dem Gesetz zur Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt hat, kann es wie vorgesehen am 1.1.2014 in Kraft treten.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

           die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Inlands- und Auslandsreisen

           die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte)

           die Klarstellung bei der sog. Dreimonatsfrist

           die Änderung bei den Fahrtkosten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet

           die Einschränkung bei den Übernachtungskosten für Auswärtstätigkeiten und der doppelten Haushaltsführung

           die Besteuerung von kostenlosen Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit

           die Bescheinigung dass eine kostenlose Mahlzeit gewährt wurde

           die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber für kostenlose Mahlzeiten.

In unseren Seminaren werden wir die Teilnehmer mit den Neuregelungen bekannt machen und anhand praktischer Beispiele die Auswirkungen darstellen. Einzelheiten zu unseren Seminaren finden Sie unter "Seminare".

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