Allgemein
Beruflich veranlasste Übernachtungskosten bei einer Auswärtstätigkeit (FG Niedersachsen vom 30.10.2015)

Das Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 30.10.2015 zur Frage der Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten Stellung genommen, wenn der Mitarbeiter bei einer Arbeitnehmerentsendung ins Ausland von Familienangehörigen begleitet wird. Nach Auffassung des FG ist eine Aufteilung nach Köpfen unter Berücksichtigung eines „fixen Sockelbetrags“ in Höhe von 20 v.H. des Gesamtaufwands sachgerecht.

Sie können das gesamte Urteil auf den Internetseiten der Niedersächsischen Justiz in vollem Umfang einsehen und herunterladen: „http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=STRE201675012&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint“.

In unserem Seminar am 13.6.2016 in Hamburg werden wir die Entscheidung erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.

 

Neues Seminar zu Reisekosten, Bewirtungen, Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen und Pauschalbesteuerung am 13.6.2016

Am 13.6.2016 veranstaltet die ALBERTAKADEMIE ein neues Seminar zu Reisekosten, Bewirtungen, Betriebsveranstaltungen, Sachzuwendungen und Pauschalbesteuerung in Hamburg. Einzelheiten unter „Seminare“.

Digitalisierung und Aufbewahrung von Belegen

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, BMF-Schreiben vom 14.11.2014) ist eine „geordnete Belegablage“ von besonderer Bedeutung. Häufig bestehen in der betrieblichen Praxis Zweifelsfragen, wenn sog. Papierbelege in gescannter Form aufbewahrt und die Originale vernichtet werden sollen.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) haben dazu eine Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege ausgearbeitet, die dem Buchführungs- bzw. Aufzeichnungs-pflichtigen Formulierungshilfen für den Aufbau und den Inhalt einer Verfahrensdokumentation gibt.

Den vollen Wortlaut der Muster-Verfahrensdokumenation können Sie hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

 

 

 

Neues Grundsatzurteil des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer

Der Große Senat des BFH hat heute seinen Grundsatz-Beschluss zum häuslichen Arbeitszimmer vom 27.7.2015 veröffentlicht. Danach können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur dann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Den Beschluss des BFH können Sie ihn hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir die Entscheidung erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.

Sind Jubiläumsfeiern Betriebsveranstaltungen? Neues Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg

Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist die Jubiläumsfeier des Arbeitgebers eine Betriebsveranstaltung, wenn überwiegend Mitarbeiter und deren Angehörige teilnehmen (Urteil vom 5.5.2015). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In unserem Seminar am 8.2.2016 werden wir die Auswirkungen erläutern. Einzelheiten zum Seminar siehe unter „Seminare“.

 

Pauschal besteuerte Betriebsveranstaltungen künftig beitragspflichtig?

Bisher waren pauschal besteuerte Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung immer beitragsfrei. Aufgrund einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in § 1 Abs. 1 Satz 2 sind – nach Auffassung der Arbeitsgruppe „Beitragsüberwachung“ der Deutschen Rentenversicherung – pauschal besteuerte Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung nur noch dann beitragsfrei zur Sozialversicherung, wenn die Pauschalierung bis zum 28.2. des jeweiligen Folgejahres durchgeführt wird. Dagegen sollen Lohnsteuerpauschalierungen aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung künftig zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung führen. Eine offizielle Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger wird in Kürze erwartet.

Die ALBERTAKADEMIE wird in dem Seminar am 08.02.2016 dieses Problem darstellen und die Auswirkungen für die Praxis erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Neues BFH-Urteil zu Besuchsfahrten des Ehegatten

Der Bundesfinanzhof hat heute sein neuestes Urteil zu Besuchsfahrten des Ehegatten veröffentlicht (Urteil vom 22.10.2015). Danach können Aufwendungen für Besuche des Ehegatten zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden! Damit hat der BFH das gegenteilige Urteil des FG Münster aus dem Jahr 2013 aufgehoben. In unserem Seminar am 8.2.1016 werden wir die neue Entscheidung darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Neues Vergaberecht! Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge wird neu geregelt

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen Vergaberecht soeben zugestimmt. Durch die Änderungen der umfangreichsten Vergaberechtsreform seit 15 Jahren hat sich nicht nur die Struktur der Vorschriftenlandschaft sondern auch der Regelungsgehalt wesentlich geändert.

Die ALBERTAKADEMIE veranstaltet am 27.-28.6.2016 in Hamburg dazu eine zweitägige Seminarveranstaltung. Einzelheiten finden Sie unter „Seminare“.

Wie sind teilnehmende Gäste (Mitarbeiter fremder Unternehmen) bei einer Betriebsveranstaltung steuerlich zu behandeln?

Das Bundesfinanzministerium hatte am 5.11.2015 in einem Schreiben ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen Stellung genommen. Danach liegt eine Betriebsveranstaltung vor, wenn überwiegend Mitarbeiter des Betriebes sowie deren Angehörige teilnehmen. Wie aber ist mit der Teilnahme von Betriebsfremden zu verfahren, die weder Zeitarbeitnehmer noch Mitarbeiter verbundener Unternehmen sind?

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat dazu jetzt, am 25.11.2015, eine Stellungnahme veröffentlicht.

Sie können die Stellungnahme einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier:

 

Neuregelung für Saunaleistungen bei Hotelübernachtungen

Das BMF hat für Saunaleistungen anlässlich von Hotelübernachtungen eine Neuregelung in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) veröffentlicht. Danach muss die Saunaleistung durch den Beherbergungsbetrieb (Hotel oder Pension) offen in der Rechnung ausgewiesen werden oder mit dem sog. Businesss-Package abgerechnet werden. Grund: der Umsatzsteuersatz wurde von 7 % auf 19 % angehoben. Den Wortlaut des UStAE können hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.