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Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen: Der BFH ändert seine Rechtsprechung!

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen mit 4 Urteilen geändert! (Neue Urteile des BFH vom 21.03. und 18.04.2013, Az: VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12, VI R 23/12)

Im Ergebnis hat der BFH entschieden, dass auch dann eine Versteuerung für die private Nutzung mit 1 % vom Listenpreis durchzuführen ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Nutzung unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, obwohl der Arbeitnehmer das Fahrzeug tatsächlich nicht privat nutzt. Die Versteuerung ist nach der 1%-Regelung vorzunehmen, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden ist. Bisher hat der BFH die private Nutzung des Fahrzeugs in derartigen Fällen nur vermutet. Der Steuerpflichtige konnte die Vermutung unter engen Voraussetzungen widerlegen. Diese Möglichkeit ist nun entfallen.

In einem Urteilsfall hatte der Arbeitgeber dem Geschäftsführer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der gem. Anstellungsvertrag auch für Privatfahrten genutzt werden durfte. Nach Meinung des BFH führt die vom Arbeitgeber gewährte Möglichkeit, den Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen, beim Arbeitnehmer zu Arbeitslohn, der zu versteuern ist. Unerheblich sei, so der BFH, ob der Arbeitnehmer von der Möglichkeit der privaten Nutzung Gebrauch tatsächlich Gebrauch macht, denn der Vorteil, das Fahrzeug auch zu Privatfahrten nutzen zu dürfen, ist dem Arbeitnehmer bereits mit der Überlassung des Fahrzeugs zugeflossen.

Durch die Versteuerung mit 1% vom Listenpreis sollen sämtliche Vorteile, die sich aus der Möglichkeit zur privaten Nutzung des Dienstwagens ergeben – unabhängig von Nutzungsart und –umfang – pauschal abgegolten werden. Da im Streitfall ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt worden war, kam eine andere Entscheidung nach Auffassung des BFH nicht in Betracht.

Die 4 Urteile können auf den Internetseiten des BFH unter www.bundesfinanzhof. de eingesehen und heruntergeladen werden.

 

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