Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist die Jubiläumsfeier des Arbeitgebers eine Betriebsveranstaltung, wenn überwiegend Mitarbeiter und deren Angehörige teilnehmen (Urteil vom 5.5.2015). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In unserem Seminar am 8.2.2016 werden wir die Auswirkungen erläutern. Einzelheiten zum Seminar siehe unter „Seminare“.