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Pauschal besteuerte Betriebsveranstaltungen künftig beitragspflichtig?

Bisher waren pauschal besteuerte Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung immer beitragsfrei. Aufgrund einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in § 1 Abs. 1 Satz 2 sind – nach Auffassung der Arbeitsgruppe „Beitragsüberwachung“ der Deutschen Rentenversicherung – pauschal besteuerte Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung nur noch dann beitragsfrei zur Sozialversicherung, wenn die Pauschalierung bis zum 28.2. des jeweiligen Folgejahres durchgeführt wird. Dagegen sollen Lohnsteuerpauschalierungen aufgrund einer Lohnsteuer-Außenprüfung künftig zur Beitragspflicht in der Sozialversicherung führen. Eine offizielle Verlautbarung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger wird in Kürze erwartet.

Die ALBERTAKADEMIE wird in dem Seminar am 08.02.2016 dieses Problem darstellen und die Auswirkungen für die Praxis erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

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