Das Bundesfinanzministerium hat am 17.6.2009 ein neues Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten veröffentlicht. Anlass für dieses ausführliche Schreiben war u.a. die in § 7d und § 7e SGB IV getroffene Regelung, nach der bei Inanspruchnahme des Zeitwertguthabens mindestens ein Rückfluss der dem Zeitwertkonto gutgeschriebenen Arbeitslohn-Beträge gewährleistet ist (Zeitwertkontengarantie). Eine steuerliche Anerkennung der Zeitwertkonten ist nur dann sichergestellt, wenn solche Zeitwertkontengarantie vorliegt.
Hinweis: Die Zeitwertkonten sind nicht mit Zeitgutschriftskonten im Rahmen flexibler Arbeitszeiten (Flexi- oder Gleitzeitkonten) zu verwechseln.
Den vollständigen Wortlaut stellen wir Ihnen gern per Email kostenlos zur Verfügung. In unseren Seminaren zum „Aktuellen Lohnsteuerrechts 2010“ werden wir das BMF-Schreiben erläutern