Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 27.9.2017 festgelegt, dass der Großbuchatbe „M“ auch künftig zu bescheigen ist. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen klicken Sie bitte hier.
Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ auch weiterhin erforderlich
Comments are closed.