Das FG Münster hat am 23.5.2019 eine neue Entscheidung zu Überstundenvergütungen getroffen. Sie können das Urteil auf den Seiten des FG Münster unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/3_K_1007_18_E_Urteil_20190523.html abrufen.
Zusammengeballte Zahlungen von Überstundenvergütungen sind steuerlich begünstigt
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