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Zusammengeballte Zahlungen von Überstundenvergütungen sind steuerlich begünstigt

Das FG Münster hat am 23.5.2019 eine neue Entscheidung zu Überstundenvergütungen getroffen. Sie können das Urteil auf den Seiten des FG Münster unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2019/3_K_1007_18_E_Urteil_20190523.html abrufen.

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