Wann gilt eine Leistung des Arbeitgeber an den Mitarbeiter als zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn? In unserem Seminar am 25.11.2019 in Hamburg erläutern wir Ihnen die neue BFH-Rechtsprechung
Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – der BFH hat seine Rechtsprechung dazu geändert
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