Home / Allgemein / KompetenzCenter Reisekosten / News der Albertakademie / Steuern aktuell / Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – der BFH hat seine Rechtsprechung dazu geändert

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – der BFH hat seine Rechtsprechung dazu geändert

Wann gilt eine Leistung des Arbeitgeber an den Mitarbeiter als zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn? In unserem Seminar am 25.11.2019 in Hamburg erläutern wir Ihnen die neue BFH-Rechtsprechung

Comments are closed.