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Wie sind teilnehmende Gäste (Mitarbeiter fremder Unternehmen) bei einer Betriebsveranstaltung steuerlich zu behandeln?

Das Bundesfinanzministerium hatte am 5.11.2015 in einem Schreiben ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen Stellung genommen. Danach liegt eine Betriebsveranstaltung vor, wenn überwiegend Mitarbeiter des Betriebes sowie deren Angehörige teilnehmen. Wie aber ist mit der Teilnahme von Betriebsfremden zu verfahren, die weder Zeitarbeitnehmer noch Mitarbeiter verbundener Unternehmen sind?

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat dazu jetzt, am 25.11.2015, eine Stellungnahme veröffentlicht.

Sie können die Stellungnahme einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier:

 

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