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Warengutscheine: Urteilsanmerkung zu den neuen Entscheidungen des BFH

Unser Referent, Diplom-Betriebswirt Uwe Albert, hat in der neuesten Ausgabe 8/2011 der "Finanzrundschau"vom 19.4.2011 eine ausführliche Anmerkung zu den Entscheidungen des BFH betreffend Warengutscheine verfaßt. Die neueste Ausgabe der "Finanzrundschau" Nr. 8/2011 kann dirket beim Verlag Dr. Otto Schmidt per Email info@otto-schmidt.de  oder per Fax Nr. 0221-93738-900 bestellt werden.

Der BFH kam bekanntlich zum Ergebnis, dass ein Warengutschein z.B. auch dann kein Bargeld ist, wenn auf dem Warengutschein ein Eurobetrag genannt ist. Die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung war falsch. In dem Beitrag von Uwe Albert werden die Auwirkungen der BFH-Urteile besprochen.

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