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Warengutscheine als Barlohn. Kann ein Warengutschein Bargeld sein?

Seit langem umstritten ist die Frage, ob ein vom Arbeitgeber dem Mitarbeiter gewährter Warengutschein als Bargeld oder als Ware anzusehen ist.

Die Frage hat erhebliche Bedeutung dafür, ob der Warengutschein gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG als Sachzuwendung bis zum Betrag von monatlich 44 Euro steuerfrei bleiben kann.

Die Finanzverwaltung hat hierzu in den letzten Jahren zahlreiche Hinweise veröffentlicht. Im Wesentlichen vertritt sie die Auffassung, dass ein bei einem Dritten einzulösender Warenguschein nur dann als Sachzuwendung anzusehen ist, wenn der Gutschein keinen Euro-Betrag ausweist.

Inzwischen sind auch zwei Finanzgerichtsurteile zu diesem Thema veröffentlicht worden. Beide Urteile sind aber noch nichts rechtskräftig. Der BFH wird hierzu letztlich verbindlich entscheiden.

Unser Autor, Uwe Albert, vertritt in seinem Beitrag für die Fachzeitschrift "Finanzrundschau" die Aufsassung, dass nur in sehr seltenen Fällen ein Warengutschein Bargeld sein kann.

Der Beitrag wird in Heft 21/2009 veröffentlicht. Das Heft kann bestellt werden beim Verlag Dr. Otto Schmidt in Köln, Tel.-Fax 0221-93738943
 

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