Home / Allgemein / Wann sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung steuerfrei?

Wann sind Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung steuerfrei?

Das Finanzgericht Bremen hat in einem aktuellen Urteil vom 16.2.2016 entschieden, dass z.B. gesundheitsfördernde Maßnahmen, die von Physiotherapeuten, Heilpraktikern und qualifizierten Fitesstrainern durchgeführt werden, gem. § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind. Sie können das Urteil einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unsrem Seminar am 13.6.2016 werden wir diese neue Entscheidung darstellen und die praktische Anwendung erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Comments are closed.