Der Bundesfinanzhof hat am 6.4.2016 zur Frage Stellung genommen, wann ein Leistungsempfänger aus der vorliegenden Rechnung den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. In Anbetracht der Bedeutung der Frage hat der BFH den EuGH angerufen. Sie können die Leitsätze und den Tenor der Entscheidung hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Wann ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung möglich – Neuer Beschluss des BFH
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