Das Bundesfinanzministerium hat heute in einem BMF-Schreiben die Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer wegen der Coronakrise in Höhe von 1.500 € bekannt gemacht. Die Einzelheiten dazu finden Sie hier.
Steuerfreiheit für Leistungen des ArbG an ArbN wegen der Coronakrise in Höhe von 1.500 € vom BMF beschlossen
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