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Details
Start: 1. Juli 2019 - 9:00  
Ende: 2. Juli 2019 - 16:00  
Wo: Hamburg. IC-Hotel Hamburg-Hauptbahnhof Hamburg
Referent: Diplom-Verwaltungswirt Matthias Tito
Teilnehmer: Mitarbeiter, die öffentliche Aufträge vergeben und bearbeiten
Preis: 680,00 € EUR
 
Eventbeschreibung:

In den letzten 6 Jahren hat sich das Vergaberecht, national wie auf europäischer Ebene rasant verändert. Die Zahl der Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, die bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten sind, hat sich nicht nur vervielfacht, sondern sie unterliegen auch ständigen Änderungen.

Bis Anfang der 2000er Jahre waren die Anzahl der Vorschriften und deren Regelungstiefe überschaubar, inzwischen besteht ein engmaschiges Netz aus nationalen und europarechtlichen Vorschriften.

Die Ursachen der Entwicklung in einer chronologischen Rückschau:

  • 1997 wurde das materielle Vergaberecht in Deutschland den europarechtlichen Vorgaben angepasst,
  • Mit dem Vergaberechtsänderungsgesetz 1999 ist der Rechtsschutz bei europaweiten Ausschreiben komplett neu geregelt worden,
  • 2001 und 2010 sind die Vergabeordnungen umfassend überarbeitet worden
  • Bis heute hat eine Flut von Entscheidungen der Gerichte, der Vergabeüberwachungsausschüsse und inzwischen der Vergabekammern und der Vergabesenate der Oberlandesgerichte die Auslegung eben dieser sich immer wieder ändernden Vorschriften neu geprägt
  • 2016, Änderung der VOL, der VGV und des GWB hinsichtlich der neugeregelten europarechtlichen Grundlagen, von nun an gilt für nationale Ausschreibungen die VOL und für europaweite Ausschreibungen die VGV i. V. m. GWB. Dabei Wegfall einiger wesentlicher Ausnahmetatbestände aus der VOL/A
  • Ab 2017 WEGFALL der VOL/A mit 20 Paragraphen und ERSATZ durch die sogenannte UNTERSCHWELLENVERGABEORDNUNG mit dann voraus-sichtlich über 50 Paragraphen im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung. Wesentliche Ausnahmetatbestände und Vereinfachungen sind auch hier entfallen, erheblicher europarechtlicher Einflüsse in der nationale AuftragsvergabeDie steigende Komplexität öffentlicher Ausschreibungen, insbesondere hinsichtlich der sich ständig ändernden Vorschriftenlandschaft, führte bei vielen öffentlichen Auftraggebern in der jüngsten Vergangenheit zu oft folgenreichen Verfahrensfehlern.In der Praxis werden die sich aus Verfahrensfehlern ergebenden Konsequenzen oftmals verkannt und unterschätzt. Diese Fehler können von Schadenersatzforderungen bis hin zur Unwirksamkeit geschlossener Verträge führen.Gerade die aktuellen Änderungen, sind in ihrem Wesensgehalt nicht zu unterschätzen, da sie mittlerweile unter einem erheblichen Einfluss europarechtlicher Grundlagen stehen.Im Rahmen dieses Seminars soll Neueinsteigern die Arbeit erleichtert und bereits in der öffentlichen Auftragsvergabe versierten Praktikern der Umstieg erleichtert werden.Die Änderungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Vergleich zur bis Ende 2016 geltenden VOL werden hinsichtlich der Auswirkungen auf die tägliche Vergabepraxis und möglicher Fehlerquellen behandelt.Durch praktische Beispiele werden die Teilnehmer darauf vorbereitet, ein Vergabeverfahren rechtssicher nach den aktuellen vergaberechtlichen Grundlagen durchzuführen, sowie leistungsfähige Bieter zu identifizieren.Des Weiteren werden Hinweise zu einer effizienten Jahresplanung im Beschaffungsbereich gegeben. Dieser Seminarteil wurde aufgrund des Umstandes aufgenommen, dass immer mehr Dienststellen die Aufgaben der Beschaffung personell nicht mehr ausreichend ausstatten können bzw. als Nebenaufgabe organisieren.Mit den verschiedenen vergaberechtlichen Instrumenten werden hier Möglichkeiten einer effektiven Jahresplanung aufgezeigt, um zeitlich nicht zu bewältigende Belastungsspitzen zu verringern oder zu vermeiden.
  • PraxisanteilDas Seminarkonzept sieht nicht eine losgelöste separate praktische Übung vor, sondern einen dem Seminarverlauf sukzessiv folgendem praktischen Realsachverhalt, dazu viele kleine verschiedene Praxisbeispiele die u. a. auf Sonderfälle hinweisen. Ziel ist, dass die einzelnen Regelungen bzw. Arbeitsschritte bei einer Vergabe, anhand der UVgO anhand dieser Sachverhalte nachvollzogen werden können. Hierbei werden verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten und Lösungsansätze vorgestellt, besprochen und diskutiert.
  • Seminarziel / -vorstellungDieses praktisch angelegte Seminar wendet sich vor allem an Mitarbeiter von, Ländern und Kommunen soweit diese die UVgO bereits jetzt oder aber zukünftig anwenden, sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und Zuwendungsempfänger die zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet werden.Der Teilnehmerkreis kann sich aus in der Vergabe öffentlicher Aufträge erfahrenen Mitarbeiter sowie Neulingen zusammensetzen.Im Rahmen des Seminars wird sich, des besseren Verständnisses wegen, auf die Bearbeitung der Vorschriften bei der Vergabe durch Bundesbehörden bezogen. Eine Übertragung auf z. B. Landes- und Kommunalbehörden ist problemlos möglich, da es hier lediglich kleinere vorschriftliche Unterschiede gibt, die Grundsystematiken sind identisch.Der Schwerpunkt dieses Seminars ist die Anwendung der neuen/geänderten Vorschriften zur nationalen Vergabe und der Übergang und die wesentlichen Unterschiede nationale/europaweite Vergabe.
  • ReferenzenDer Seminarleiter hat über 18 Jahre praktische Erfahrungen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, unter anderem arbeitete er als Fachaufsichtsprüfer für dezentrale Auftragsvergaben in einer Bundesbehörde.Seit 2008 unterrichtet er als hauptamtlicher Dozent für Vergaberecht an einem der Fachbereiche der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim.
 
Hamburg. IC-Hotel Hamburg-Hauptbahnhof
Homepage: keine Angabe  
Straße: Glockengießerwall 14/15
Ort: Hamburg
 
 
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