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Regelmäßige Arbeitsstätte eines Kundendienstmonteurs (FG Münster vom 17.2.2016)

Noch zum alten Reisekostenrecht hat das FG Münster am 17.2.2016 entschieden, dass ein Kundendienstmonteur, der täglich den Betriebssitz aufsucht um von dort mit einem Dienst-Pkw die Kunden aufzusuchen, die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz nicht als Reisekosten abrechnen kann. Sie können das Urteil in vollem Umfang auf der Homepage des FG Münster https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2016/11_K_3235_14_E_Urteil_20160217.html einsehen und herunterladen.

 

 

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