Noch zum alten Reisekostenrecht hat das FG Münster am 17.2.2016 entschieden, dass ein Kundendienstmonteur, der täglich den Betriebssitz aufsucht um von dort mit einem Dienst-Pkw die Kunden aufzusuchen, die Fahrten von der Wohnung zum Betriebssitz nicht als Reisekosten abrechnen kann. Sie können das Urteil in vollem Umfang auf der Homepage des FG Münster https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2016/11_K_3235_14_E_Urteil_20160217.html einsehen und herunterladen.