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Parken auf dem Hotelgelände ist umsatzsteuerlich nicht begünstigt: Neues BFH-Urteil vom 1.3.2016

Parken Reisende auf dem Hotelgelände ist diese Parkmöglichkeit mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19% belastet! Das neue Urteil des BFH (XI R 11/14 vom 1.3.2016) können Sie auszugsweise hier einsehen unter herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

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