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Neuregelung für Saunaleistungen bei Hotelübernachtungen

Das BMF hat für Saunaleistungen anlässlich von Hotelübernachtungen eine Neuregelung in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) veröffentlicht. Danach muss die Saunaleistung durch den Beherbergungsbetrieb (Hotel oder Pension) offen in der Rechnung ausgewiesen werden oder mit dem sog. Businesss-Package abgerechnet werden. Grund: der Umsatzsteuersatz wurde von 7 % auf 19 % angehoben. Den Wortlaut des UStAE können hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

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