Das FG Nürnberg hat am 13.5.2016 erstmals zum neuen Reisekostenrecht (erste Tätigkeitsstätte bei einem LKW-Fahrer) entschieden. Eine Urteilsanmerkung von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert finden Sie hier.
Neues Urteil zum Reisekostenrecht ab 1.1.2014 vom FG Nürnberg (rechtskräftig)
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