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Neues Grundsatzurteil des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer

Der Große Senat des BFH hat heute seinen Grundsatz-Beschluss zum häuslichen Arbeitszimmer vom 27.7.2015 veröffentlicht. Danach können die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur dann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Den Beschluss des BFH können Sie ihn hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zum Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir die Entscheidung erläutern. Einzelheiten siehe unter „Seminare“.

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