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Neues BMF-Schreiben zu Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten vom 19.5.2015

Heute am 19.5.2015 hat das BMF eine neues Schreiben zur Frage von Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten veröffentlicht. Da das BMF die Auffassung vertritt, dass auch ein Snack oder Imbiss eine Mahlzeit sein kann (die eine Kürzung des Pauschbetrages für den Verpflegungsmehraufwand zur Folge hat), vertritt auf Nachfrage das BMF nunmehr die Auffassung, dass zum Beispiel auf innerdeutschen Flügen oder Kurzstrecken-Flügen gereichte kleine Tüten mit Chips, Salzgebäck. Schokowaffeln, Müsliriegeln oder andere Knabbereien nicht als Mahlzeit anzusehen sind.

Das neue BMF-Schreiben kann auf unserer Interseitseite www.albertakademie.de eingesehen und heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zur „Besteuerung von Sachzuwendungen“ am 9.7.2015 sowie zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2016“ im November und Dezember 2015 werden wir das neue Schreiben erläutern und kommentieren.

 

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