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Neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen heute veröffentlicht!

Das neue BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen ist heute, am 14.10.2015, veröffentlicht worden. Es enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Fragen:

  • Was unter einer Betriebsveranstaltung zu verstehen ist.
  • Welche Zuwendungen zu einer Betriebsveranstaltung gehören.
  • Für welche Arbeitnehmer die Neuregelung gilt (Leiharbeitnehmer, Geschäftsfreunde).
  • Wie der neue Freibetrag von 110 € berechnet wird.
  • Für wie viele Betriebsveranstaltungen der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
  • Wann eine Betriebsveranstaltung allen Mitarbeitern offen steht.
  • Wie Reise kosten der Mitarbeiter aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zu behandeln sind.
  • Wie die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen durchzuführen ist.
  • Welche Auswirkungen Betriebsveranstaltungen auf die Umsatzsteuer haben.

Das Schreiben kann auf der Internetseite des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2015-10-14-lohn-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-betriebsveranstaltungen.html

eingesehen und heruntergeladen werden.

In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir über alle wichtigen Neuerungen informieren. Einzelheiten unter „Seminare“.

 

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