Das neue BMF-Schreiben zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen ist heute, am 14.10.2015, veröffentlicht worden. Es enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Fragen:
- Was unter einer Betriebsveranstaltung zu verstehen ist.
- Welche Zuwendungen zu einer Betriebsveranstaltung gehören.
- Für welche Arbeitnehmer die Neuregelung gilt (Leiharbeitnehmer, Geschäftsfreunde).
- Wie der neue Freibetrag von 110 € berechnet wird.
- Für wie viele Betriebsveranstaltungen der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann.
- Wann eine Betriebsveranstaltung allen Mitarbeitern offen steht.
- Wie Reise kosten der Mitarbeiter aus Anlass einer Betriebsveranstaltung zu behandeln sind.
- Wie die Besteuerung von Betriebsveranstaltungen durchzuführen ist.
- Welche Auswirkungen Betriebsveranstaltungen auf die Umsatzsteuer haben.
Das Schreiben kann auf der Internetseite des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2015-10-14-lohn-und-umsatzsteuerliche-behandlung-von-betriebsveranstaltungen.html
eingesehen und heruntergeladen werden.
In unserem Seminar am 26.10.2015 in Hamburg werden wir über alle wichtigen Neuerungen informieren. Einzelheiten unter „Seminare“.