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Neue Regeln für Mahlzeiten gelten rückwirkend zum 1.1.2010

Die OFD Rheinland hat mit Verfügung vom 10.6.2010 festgelegt, dass die neuen Regeln in den LStÄR 2011 für Mahlzeiten aus Anlass einer Auswärtstätigkeit oder doppelten Haushaltsführung rückwirkend ab 1.1.2010 sofort anzuwenden sind.

Danach gilt, dass Mahlzeiten immer dann mit dem amtlichen Sachbezugswert von z.Z. 1,57 bzw. 2,80 Euro anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten dienst- oder arbeistrechtlich ersetzt und die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Einzelheiten sind in der OFD-Verfügung nachzulesen. 

Die OFD Verfügung können Sie bei uns abrufen. Klicken Sie bitte hier.

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