Der Bundesfinanzhof hat heute ein bemerkenwertes Urteil zur Lohnzahlung durch Dritte veröffentlicht. Danach sind Preisvorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens, die ein anderes Unternehmen gewährt, grundsätzlich steuerfrei! Damit hat der BFH die Auffassung der Albertakademie in vollem Umfang bestätigt.
Das gesamte Urteil können Sie nachlesen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier .
Lohnzahlung durch Dritte? Neues BFH-Urteil
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