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Kosten einer Habilitationsfeier sind keine Werbungskosten – Urteil des FG Sachsen

Das FG Sachsen hat am 15.4.2015 zu den Kosten einer Habilitationsfeier wie folgt entschieden:

  1. Für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, ist in erster Linie auf den Anlass der Feier abzustellen. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.
  2. Im Streitfall waren die Kosten der Habilitationsfeier nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, weil die Feier nach den Gesamtumständen nicht als beruflich veranlasstes Ereignis anzusehen war. Maßgeblich hierfür war, dass die Feier nicht in betrieblichen Räumen des Arbeitgebers ausgerichtet wurde, keinen Einfluss auf die feststehenden Bezüge des Klägers hatte und auf dessen private Initiative mit dem von ihm selbst ausgewählten Teilnehmerkreis stattfand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim BFH wurde Revision eingelegt (Az. VI R 52/15)

Anmerkungen zum Urteil finden Sie hier

 

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