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Informationsreisen ins Ausland können auch dann zur Steuerpflicht führen, wenn der jeweilige Ministerpräsident des Bundeslandes begleitet wird

In seinem Urteil vom 20.9.2006 kommt das Finanzgericht Baden-Württemberg zum Ergebnis, dass die Teilnahme eines Arbeitnehmers bzw. Gesellschafter-Geschäftsführers an einer Informationsreise ins Ausland, an der auch der Ministerpräsident seines Bundeslandes teilnimmt, dennoch zur Steuerpflicht führen kann, wenn keine betriebsfunktionale Zielsetzung als Grund für die Reise nachgewiesen werden kann.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anmerkungen unseres Referenten Diplom-Betriebswirt Uwe Albert zu dieser aktuellen Entscheidung können Sie hier herunterladen.

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