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Großbuchstabe „M“ – Erleichterung bei der Bescheinigung bis 31.12.2017

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 30.07.2015 Stellung genommen, wann der Großbuchstabe „M“ anlässlich von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeiten bescheinigt werden muss. Danach ist eine Bescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen erst ab dem 1.1.2018 erforderlich (Hinweis auf Tz. I. 2). Sie können das BMF-Schreiben vom 30.07.2015 einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

In unseren Seminaren zum aktuellen Lohnsteuer- und Reisekostenrecht werden wir das Schreiben ausführlich darstellen und erläutern. Einzelheiten unter „Seminare“.

Wenn Sie wissen wollen, wie man sich von der Bescheinigung des Großbuchstaben „M“ befreien lassen kann, schreiben Sie uns einfach eine Email unter info@albertakademie.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir senden Ihnen dann die erforderlichen Informationen kostenlos per Email.

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