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Geld zurück vom Finanzamt: Betriebsveranstaltungen bis zum 31.12.2014 regelmäßig lohnsteuerfrei!

Der Bundesfinanzhof hatte am 13.5.2013 in mehreren Urteilen entschieden, dass die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung regelmäßig steuerfrei ist. Diese Urteile wendet die Finanzverwaltung jetzt, nach mehr als 1 1/2 Jahren. an. In unserem Seminar am 26.2.2015 teigen wir Ihnen, wie Sie ggfs. zu viel gezahlte Lohnsteuern vom Finanzamt zurückfordern können. Einzelheiten unter „Seminare“.

 

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