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Gehaltsumwandlung zu Gunsten der Haiti-Hilfe möglich!

Das Bundesfinanzministerium hat in einem BMF-Schreiben vom 4.2.2010 die Möglichkeit eröffnet, dass Arbeitnehmer zugunsten der Haiti-Hilfe ihr Gehalt teilweise umwandeln in eine Hilfe für Haiti. Damit bleibt dieser Arbeitslohn steuerfrei.

Das BMF-Schreiben können Sie in vollem Wortlaut einsehen und herunterladen. Bitte klicken Sie hier.

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