Das Bundesfinanzministerium hat in einem BMF-Schreiben vom 4.2.2010 die Möglichkeit eröffnet, dass Arbeitnehmer zugunsten der Haiti-Hilfe ihr Gehalt teilweise umwandeln in eine Hilfe für Haiti. Damit bleibt dieser Arbeitslohn steuerfrei.
Das BMF-Schreiben können Sie in vollem Wortlaut einsehen und herunterladen. Bitte klicken Sie hier.