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Erstes Urteil des BFH vom 4.4.2019 zur Reisekostenreform 2014 (Beschränkung auf 1000 EUR bei der doppelten Haushaltsführung)

Mit Urteil vom 4.4.2019 (VI R 19/18) hat der BFH entschieden, dass die Begrenzung bei den Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung auf 1.000 EUR für Einrichtungsgegenstände nicht anzuwenden ist!

Anmerkungen von Diplom-Betriebswirt Uwe Albert können Sie herunterladen. Klicken Sie bitte hier .

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