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Doppelte Haushaltsführung bei 2 Wohnungen am gleichen Ort? Neues Urteil des BFH.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.1.2018 entschieden, dass eine Fahrzeit zur Tätigkeitsstätte von täglich ca. 1 Std. zumutbar ist und daher die Aufwendungen für eine zweite – dichter am Beschäftigungsort liegende – Wohnung nicht als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung anerkannt werden können. Hinweise dazu von unserem Referenten Uwe Albert finden Sie hier.

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