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Digitalisierung und Aufbewahrung von Belegen

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, BMF-Schreiben vom 14.11.2014) ist eine „geordnete Belegablage“ von besonderer Bedeutung. Häufig bestehen in der betrieblichen Praxis Zweifelsfragen, wenn sog. Papierbelege in gescannter Form aufbewahrt und die Originale vernichtet werden sollen.

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) haben dazu eine Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege ausgearbeitet, die dem Buchführungs- bzw. Aufzeichnungs-pflichtigen Formulierungshilfen für den Aufbau und den Inhalt einer Verfahrensdokumentation gibt.

Den vollen Wortlaut der Muster-Verfahrensdokumenation können Sie hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.

 

 

 

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