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Die Reisekostenreform kommt in Fahrt

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte im Dezember 2011 den Arbeitsgruppenbericht zur Reform des Reisekostenrechts vorgelegt. Inzwischen zeichnen sich erste konkrete Ausgestaltungen einer Neuregelung ab, die aus Sicht der Finanzverwaltung das Reisekostenrecht vereinfachen sollen.

1. Anstelle der bisherigen „regelmäßigen Arbeitsstätte“ möchte das BMF den Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ einführen. Die Fahrtkosten zur „ersten Tätigkeitsstätte“ sollen künftig nicht steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden können.

2. Beim Verpflegungsmehraufwand (Pauschbeträge) soll künftig bei eintägigen Reisen im Inland nur noch dann ein Pauschbetrag steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden können, wenn der Mitarbeiter mindestens 10 Stunden abwesend ist. In diesem Fall soll der Pauschbetrag 9 Euro betragen. Die bisherigen Staffelungen 6, 12 und 24 Euro entfallen bei eintägigen Reisen.

Weitere konkret vorgesehene Regelungen sind bisher noch nicht bekannt.

Wann die Neuregelungen in Kraft treten werden ist bisher ebenfalls nicht absehbar. Möglich ist ein in Kraft treten bereits zum 1.1.2013.

Die Albertakademie wird in den Seminaren zum „Aktuellen Reisekostenrecht 2013“  und zum „Aktuellen Lohnsteuerrecht 2013“ ausführlich über die gesetzliche Neuregelung zum steuerlichen Reisekostenrecht und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis berichten.

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