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Die neue Vorsorgepauschale führt zur Steuerentlastung bei Arbeitnehmern

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wird die Vorsorgepauschale ab 1.1.2010 geändert. Sie führt in fast allen Fällen zu einer deutlichen Entlastung beim Lohnsteuerabzug.
Die neue Vorsorgepauschale erhalten jetzt auch Arbeitnehmer in den Steuerklassen V und VI. Das ist neu.
Für geringere Einkommen wird eine Mindestlohnsteuerpauschale eingeführt.

Die Albertakademie hält für Sie ein Berechnungsprogramm bereit, mit der Sie die neue Vorsorgepauschale "auf Knopfdruck" ersehen können.

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