Die OFD Nordrhein hat am 17.5.2017 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Elektrofahrrädern Stellung genommen. Sie können das Schreiben einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte [ddownload id=“1210″].
Die Finanzverwaltung nimmt zur Überlassung von Elektrofahrrädern Stellung
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