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Die 44-Euro-Freigrenze für Sachzuwendungen ab 2020 wird eingeschränkt!

Der Bundestag hat beschlossen, die Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro einzuschränken. In unserem Seminar am 25.11.2019 in Hamburg zum aktuellen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht informieren wir Sie über die Neuregelung.

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