Der Bundestag hat beschlossen, die Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro einzuschränken. In unserem Seminar am 25.11.2019 in Hamburg zum aktuellen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht informieren wir Sie über die Neuregelung.
Die 44-Euro-Freigrenze für Sachzuwendungen ab 2020 wird eingeschränkt!
Comments are closed.