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Der Bundestag beschließt die Reisekostenreform

Jetzt steht fest: Die Reisekostenreform 2013 kommt!
Der Deutsche Bundestag hat vergangenen Donnerstag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Am 23.11.2012 wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, so dass es am 1.1.2014 in Kraft treten kann.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat noch einen Tag vor Beschlussfassung durch den Bundestag mehrere wichtige Änderungen eingebracht die jetzt auch beschlossen wurden! Das sind:

1. Eine erste Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte) hat der Arbeitnehmer an einer betrieblichen Einrichtung dort, wo er je Arbeitswoche 2 volle Arbeitstage (bisher war nur 1 Arbeitstag vorgesehen) oder mindestens 1/3 seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit (bisher waren 20 % vorgesehen) tätig wird

2. Die Fahrtenkosten zu dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet nur dann als Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nur mit der Entfernungspausche und nicht mit den tatsächlichen Kosten abrechnen kann, wenn der Mitarbeiter typischerweise arbeitstäglich diese Fahrten durchführt (ursprünglich vorgesehen war diese Einschränkung nicht).

Neu mit ins Gesetz aufgenommen wurde die Regelung, dass bei Reisen über 2 Tage ohne Übernachtung künftig ein Pauschbetrag von 12 Euro für den Tag steuerfrei gezahlt werden kann, an dem der Mitarbeiter überwiegend tätig war. Voraussetzung auch hierfür: die Reisedauer muss mehr als insgesamt 8 Stunden gedauert haben.

Noch nicht geregelt sind die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand bei Reisen ins Ausland. Aber auch hier soll es wie bei Inlandsreisen nur noch 2 statt bisher 3 Pauschbeträge geben.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Regelungen vor! Besuchen Sie unsere Seminare in denen wir Ihnen aufzeigen was sich ändert und wie sich Ihr Unternehmen auf die Änderungen einrichten muss.

Die Albertakademie bietet neben den Seminaren am 26.11. und 3.12.2012 bereits im Januar 2013 am 7. und 21. zwei weitere Seminare zur Reisekostenreform 2013 an, in denen wir Sie und Ihre Mitarbeiter mit den gesetzlichen Änderungen vertraut machen und Ihnen zeigen, was bei der Abrechnung von Reisen und der doppelten Haushaltsführung sowie bei der Pkw-Nutzung künftig beachtet werden muss.

Ab März 2013 bietet die ALBERTAKADEMIE einmal monatlich ein Ganztagesseminar zur Reisekostenreform an. Sie können die Termine im Internet auf unserer Homepage unter www.albertakademie.de und dort unter Seminare einsehen.

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