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Der Bundesfinanzhof klärt die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers

Der IX Senat des BFH hat heute den Großen Senat des BFH angerufen (Az: IX R 23/12).

Das Verfahren betrifft die Frage, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann berücksichtigt werden können, wenn das Arbeitszimmer nicht ausschliesslich beruflich genutzt wird. Mit einer Entscheidung ist noch im Laufe diesen Jahres zu rechnen.

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