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BRKG – die Allgemeine Verwaltungsvorschrift wird zum 1.5.2019 geändert

Zum 1.5.2019 tritt eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BRKG in Kraft. Die offizielle Veröffentlichung wird in Kürze erfolgen.

Die Änderungen betreffen u.a. die Telearbeit und Mobiles Arbeiten i.V.m. der Erledigung auswärtiger Dienstgeschäfte, die Anpassung von Erstattungsbeträgen sowie eine Bagatellreglung zu § 3 des BRKG.

In unseren Seminaren zum BRKG werden wir die Neuregelungen ausführlich darstellen und erläutern.

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