Das BMF hat am 19.4.2016 ein Schreiben zur Umsatzsteuer bei Betriebsveranstaltungen veröffentlicht. Danach gilt auch weiterhin die 110 €-Freigrenze bei der Umsatzsteuer. Sie können das Schreiben hier einsehen und herunterladen. Klicken Sie bitte hier.
Betriebsveranstaltungen: Neues BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer
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